MEDIZINRECHT

Das Medizinrecht umfasst nicht nur das bekannte Gebiet der Arzthaftung,
sondern auch das ärztliche Berufsrecht, die vertragliche Gestaltung von
Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen einschließlich Medizi-
nischer Versorgungszentren, insbesondere auch das Vertragsarztrecht,
hinsichtlich Zulassung und Vergütung sowie das ärztliche Honorar- und
Gebührenrecht.



• Ärztliches Berufsrecht
• Zulassungsrecht
  für Ärzte
• Vertragsarztrecht
• Praxisverträge
• Arzthaftungsrecht